WARUM ES DIESE VORSCHRIFT GIBT
Faktisch betrachtet: Neueste Berechnungen des Bundesministeriums ergaben, dass unsere Kamine und Öfen mehr Feinstaub erzeugen, als unser Straßenverkehr. Wir sehen diesen Feinstaub nicht, riechen ihn nicht – aber er kann tief in unsere Lunge eindringen und z.B. Lungenkrebs erzeugen. Das braucht wirklich niemand von uns! Das Gesetz dient folglich zum Schutz unserer Gesundheit und ist somit ein Beitrag für uns und unsere Umwelt.
NEUE GRENZWERTE
Ab sofort müssen neue Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub aus Kaminen, Kachelöfen und Kaminöfen eingehalten werden. Wir von Scheffold Kachelöfen und Kamine rüsten Ihren Ofen gemäß der neuen Abgasverordnung um.
Ofen-Klasse 3
Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden. Diese Öfen müssen bis spätestens 2021 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden der die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft auf maximal 40 Milligramm begrenzt.
Ofen-Klasse 4
Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden. Diese Öfen müssen bis spätestens 2024 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden der die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft auf maximal 40 Milligramm begrenzt.
Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.